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Förderung

Die Kommunen in Baden-Württemberg, das Land Baden-Württemberg sowie die soziale und private Pflegeversicherung fördern Initiativen und Angebote im Rahmen des § 45 c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI (Ehrenamt in der Pflege) und § 45 d SGB XI (Selbsthilfe in der Pflege).

Vereine, Wohlfahrtverbände, Religionsgemeinschaften und Kommunen können einen Antrag auf Förderung für ihre Initiativen und Angebote stellen.