Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich ist die Palette der möglichen Angebote groß. Möglich sind Angebote aus dem Bereich der Pflegebegleiter-Initiativen und der „Sonstigen Maßnahmen“ und der „begleiteten“ Selbsthilfegruppen.
Ja. Angebote, wie z.B. betreute Mittagstische, die einen Verbleib im häuslichen Umfeld ermöglichen und die Selbsthilfe in der Gruppe anregen, sind förderfähig. Diese Angebote müssen offen sein für alle Bewohner*innen des Stadtteils, des Quartiers oder des Dorfes.
In einer Einrichtung des Betreuten Wohnens sind Initiativen nur förderfähig, wenn es sich bei ihrem Angebot um ein zusätzliches Angebot handelt, das nicht Bestandteil des Mietvertrags ist und somit auch nicht durch die Betreuungspauschale abgegolten ist.
Je nach Angebot sind unterschiedliche Fördergeber beteiligt. Als Fördergeber kommen die Kommunen, das Land Baden-Württemberg sowie die private und soziale Pflegeversicherung in Betracht.
Grundsätzlich gilt: Ohne eine Förderung durch die Kommunen oder ggf. die Arbeitsverwaltung (Ausnahme sind die „Sonstigen Maßnahmen“
nach § 45 d SGB XI) kann weder der Zuschuss des Landes noch der sozialen und privaten Pflegeversicherung gewährt werden.
Die Kommune, in welcher die Pflegebegleiter-Initiative oder die begleitete Selbsthilfegruppe tätig ist, muss als Voraussetzung für die Förderung eine Basisfinanzierung zur Verfügung stellen. Die Basisfinanzierung kann
- finanzielle Mittel (Geldbetrag)
- Sachkosten, z.B. die Höhe einer Raummiete, die die Kommune für die Raumnutzung erlässt oder
- die Personalkosten einer bei der Kommune angestellten Person in Höhe der prozentualen Zuteilung umfassen, die die Initiative aktiv unterstützt.
Die Pflegeversicherung verdreifacht den Betrag der kommunalen Basisfinanzierung.
Das Land Baden-Württemberg fördert zusätzlich zur kommunalen Basisfinanzierung die Pflegebegleiter-Initiativen mit 1.250,00 € im Jahr. Die Förderung des Landes wird mit der kommunalen Basisfinanzierung addiert und der Betrag wird von der Pflegeversicherung verdreifacht.
Jeder Landkreis hat ein Kontingent an Landesförderungen für Pflegebegleiter-Initiativen. Bitte fragen Sie bei Ihrem Landkreis nach, ob eine Landesförderung zur Verfügung steht.
„Sonstige Maßnahmen“ wie betreute Mittagstische, begleitete Einkaufsfahrten, Tagesausflüge oder Urlaub ohne Koffer werden vom Land Baden-Württemberg mit bis zu 2.500,00 € im Jahr gefördert.
Die Förderung des Landes Baden-Württemberg wird von der sozialen und privaten Pflegeversicherung verdreifacht.
Die Kommune kann ggf. zusätzlich fördern. Die Förderung des Landes wird mit der kommunalen zusätzlichen Förderung addiert und der Betrag wird von der Pflegeversicherung verdreifacht.
Der Betrag der kommunalen Basisfinanzierung und der Landesförderung wird von der Pflegeversicherung verdreifacht. Die Summe der Förderung der Kommune, ggf. des Landes und der Pflegeversicherung steht Ihnen zur Verfügung.
Wenn der Betrag für Ihre Pflegebegleiter-Initiative, die „Sonstigen Maßnahmen“ oder die begleitete Selbsthilfegruppe nicht ausreicht, müssen Sie Eigenmittel einsetzen.
Die Angebote in der Selbsthilfegruppe sind häufig kostenfrei oder sind mit einer geringen Gebühr belegt. Die ehrenamtlich Engagierten erhalten ausschließlich Auslagenersatz oder eine geringe pauschale Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz.