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§ 45 c Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch XI

Grundsätzlich ist die Palette der möglichen Initiativen groß. Nach § 45 c Abs. 1 Nr. 2 wird der Auf- und Ausbau von Initiativen ehrenamtlich Engagierter zur allgemeinen Betreuung, Begleitung, Unterstützung von Einzelpersonen und Gruppen gefördert.

Sie führen keine Pflege oder hauswirtschaftliche Dienste (z.B. Reinigung der Wohnung) durch.

Ja. Angebote, die einen Verbleib im häuslichen Umfeld ermöglichen sind förderfähig.

In einer Einrichtung des Betreuten Wohnens hingegen sind Initiativen nur förderfähig, wenn es sich bei ihrem Angebot um ein zusätzliches Angebot handelt, das nicht Bestandteil des Mietvertrags ist und somit auch nicht durch die Betreuungspauschale abgegolten ist. Die Angebote müssen ebenfalls offen sein für die Bewohner*innen im Quartier.

Informationen zur Förderung

Je nach Angebot sind unterschiedliche Fördergeber beteiligt. Als Fördergeber kommen die Kommunen, das Land Baden-Württemberg sowie die private und soziale Pflegeversicherung in Betracht.

Grundsätzlich gilt: Ohne eine Förderung durch die Kommunen oder ggf. die Arbeitsverwaltung kann weder der Zuschuss des Landes noch der sozialen und privaten Pflegeversicherung gewährt werden.

Die Kommune, in welcher das Seniorennetzwerk oder die Initiative tätig ist, muss als Voraussetzung für die Förderung eine Basisfinanzierung zur Verfügung stellen.

Die Kommune, in welcher das Seniorennetzwerk oder die Initiative tätig ist, muss als Voraussetzung für die Förderung eine Basisfinanzierung zur Verfügung stellen. Die Basisfinanzierung kann

  • finanzielle Mittel (Geldbetrag)
  • Sachkosten, z.B. die Höhe einer Raummiete, die die Kommune für die Raumnutzung erlässt oder die Personalkosten einer bei der Kommune angestellten Person in Höhe der prozentualen Zuteilung umfassen, die die Initiative aktiv unterstützt.

Die Pflegeversicherung fördert den Betrag in gleicher Höhe wie die kommunale Basisfinanzierung.

Das Land Baden-Württemberg fördert zusätzlich zur kommunalen Basisfinanzierung Seniorennetzwerke mit 1.250,00 € im Jahr. Die Förderung des Landes wird mit der kommunalen Basisfinanzierung addiert und der Betrag wird von der Pflegeversicherung in derselben Höhe gefördert.
Jeder Landkreis hat ein Kontingent an Landesförderungen für Seniorennetzwerke. Bitte fragen Sie bei Ihrem Landkreis nach, ob eine Landesförderung zur Verfügung steht.

Der Betrag der kommunalen Basisfinanzierung und ggf. der Landesförderung wird von der Pflegeversicherung, in derselben Höhe gefördert. Die Summe der Förderung der Kommune, ggf. des Landes und der Pflegeversicherung steht Ihnen zur Verfügung.

Wenn der Betrag für Ihr Seniorennetzwerk oder Ihre Initiative nicht ausreicht, müssen Sie Eigenmittel einsetzen.

Die Angebote von Seniorennetzwerken und sonstigen Initiativen sind häufig kostenfrei oder sind mit einer geringen Gebühr belegt. Die ehrenamtlich Engagierten erhalten ausschließlich Auslagenersatz oder eine geringe pauschale Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz.